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   BSG, 02.02.1983 - 3 RK 37/81   

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BSG, 02.02.1983 - 3 RK 37/81 (https://dejure.org/1983,18305)
BSG, Entscheidung vom 02.02.1983 - 3 RK 37/81 (https://dejure.org/1983,18305)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 1983 - 3 RK 37/81 (https://dejure.org/1983,18305)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.08.1974 - 3 RK 67/73

    Unmöglichkeit der selbständigen Abrechnung medizinischer Laboruntersuchungen mit

    Auszug aus BSG, 02.02.1983 - 3 RK 37/81
    Insoweit wird auf das Urteil des Senats vom 9. August 197" - 3 RK 67/73 - (BSGE 38, 73) verwiesen.

    Der Kläger erstrebt keine (zwar persönlich selbständige, aber doch) ärztlich verordnete, insoweit also von fremder ärztlicher Sachkunde abhängige Tätigkeit wie in dem der Entscheidung BSGE 38, 73 zugrundeliegenden Fall einer medizinisch-technischen Assistentin, und er hat weder einen Antrag auf Zulassung zur Kassenpraxis noch einen Antrag auf Erteilung einer entsprechenden Ermächtigung gestellt, wie dies in der in BSGE H8, H7 entschiedenen Sache der Fall war.

  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93

    Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit

    Der Senat hat allerdings in einem früheren Urteil vom 2. Februar 1983 - 3 RK 37/81 -(USK 8306 = ErsK 1983, 438), das ebenfalls den Fall eines Diplompsychologen betraf, der von einer Krankenkasse (KK) die "Zulassung als nichtärztlicher Therapeut zur selbständigen Erbringung von Kassenleistungen im Rahmen der Krankenhilfe" begehrte, die Entscheidungszuständigkeit der Kasse bejaht und dies damit begründet, daß weder eine von fremder ärztlicher Sachkunde abhängige Tätigkeit (wie im Fall BSGE 38, 73 ff = SozR 2200 § 368n Nr. 4) noch die Zulassung zur Kassenpraxis oder die Erteilung einer Ermächtigung (wie im Fall BSGE 48, 47 ff = SozR 2200 § 368 Nr. 4), sondern eine "nichtärztliche Zulassung" erstrebt werde, für deren Erteilung der Versicherungsträger selbst zuständig sei.
  • BSG, 30.09.1983 - 6 RKa 14/82
    Insbesondere ist für den vorliegenden Rechtsstreit der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben (5 51 Abs. 1 und 2 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-; vgl BSGE 38, 73 und Urteil des BSG vom 2. Februar 1983 - 3 RK 37/81 -).

    Den dagegen zum Teil erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken wird keine durchgreifende Bedeutung beigemessen (vgl BSGE 53, 14", 1B7 : SozR 2200 5 182 EVO Nr. 80; BSG vom 2. Februar 1983 - 3 RK 37/81 -).

  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 2/93

    Beteiligung; Medizinische Versorgung; Nichtärztliche Psychotherapeuten;

    Der Senat hat allerdings in einem früheren Urteil vom 2. Februar 1983 - 3 RK 37/81 - (USK 8306 = ErsK 1983, 438), das ebenfalls den Fall eines Diplompsy- chologen betraf, der von einer Krankenkasse die "Zulassung als nichtärztlicher Therapeut zur selbständigen Erbringung von Kassenleistungen im Rahmen der Krankenhilfe" begehrte, die Entscheidungszuständigkeit der Kasse bejaht und dies damit begründet, daß weder eine von fremder ärztlicher Sachkunde abhängige Tätigkeit (wie im Fall BSGE 38, 73 ff = SozR 2200 @368n Nr. 4) noch die Zulassung zur Kassenpraxis oder die Erteilung einer Ermächtigung (wie im Fall BSGE 48, 47 ff = SozR 2200 EUR 368 Nr. 4), sondern eine "nichtärztliche Zulassung" erstrebt werde, für deren Erteilung der Versicherungsträger selbst zuständig sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 KR 3609/15
    Heilpraktiker können keine selbständigen Behandlungsmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vornehmen, auch eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 S 1 SGB V kommt insoweit nicht in Betracht (stRspr, BSG 02.02.1983, 3 RK 37/81, USK 8306; 12.05.1993, 6 RKa 21/91, SozR 3-2500 § 15 Nr. 2; 11.10.1994, 1 RK 26/92, Die Leistungen 1996, 54; 10.06.1997, 1 BK 47/96; 02.09.1997, 1 BK 8/97; 17.09.1997, 6 BKa 33/96; 22.01.1998, B 1 KR 30/97 B, alle in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.1983 - L 11 KR 20/83

    Rechtsstreitigkeiten zur Zulassung von orthopädischen Hilfsmitteln für

    Für Rechtsstreitigkeiten darüber, ob ein Meister im Orthopädie-, Chirurgiemechaniker- und Bandagistenhandwerk für die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln für Ersatzkassenmitglieder zuzulassen ist, ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben (Abweichung von BGH 1961-10-26 KZR 1/61 = BGHZ 36, 91; Anschluß an BSG 1983-02-02 3 RK 37/81).
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